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Beratung vor der Gründung (Tarifa Plana & IAE-Einstufung)
Der Schritt in die spanische Selbstständigkeit (Autónomo) bietet enorme Chancen – erfordert jedoch von Beginn an klare strategische und steuerrechtliche Entscheidungen. Bereits vor der formalen Anmeldung bei den Behörden entscheiden die richtige Einstufung Ihrer Tätigkeit und die rechtzeitige Beantragung von Beitragsvergünstigungen maßgeblich über Ihre monatlichen Fixkosten und Ihre künftige Steuerlast.
In Kooperation mit getrenn.com bieten wir Ihnen Beratung zur Autónomo-Gründung, die Ihr Geschäftsmodell passgenau auf das spanische Steuer- und Sozialversicherungssystem abstimmt.
Warum die Vorgründungsberatung so entscheidend ist
Fehler bei der steuerlichen Registrierung oder eine verspätete Beantragung von Fördermitteln lassen sich im Nachhinein oft nur mit hohem administrativem Aufwand korrigieren. Eine fundierte Vorbereitung stellt sicher, dass:
- Sie von Beginn an die maximalen Beitragsrabatte der spanischen Sozialversicherung ausschöpfen.
- Ihr Tätigkeitsbereich steuerlich korrekt deklariert ist, um Nachforderungen oder Strafen des Finanzamts (Agencia Tributaria) zu vermeiden.
- Die Frage geklärt ist, welche Rechnungsanforderungen, Mehrwertsteuersätze (IVA) und Vorsteuereinbehalte (Retenciones de IRPF) für Ihre Kunden im In- und Ausland gelten.
Kernbereiche unserer Beratung
1. Die Tarifa Plana: Maximale Beitragsersparnis für Neugründer
Neugründer und Personen, die in den vergangenen zwei Jahren (bzw. drei Jahren bei vorheriger Inanspruchnahme) nicht als Autónomo in Spanien registriert waren, haben Anspruch auf die vergünstigte Pauschale der Sozialversicherung (Tarifa Plana):
- Erste 12 Monate: Reduzierter monatlicher Pauschalbeitrag zur Sozialversicherung (deutlich unter dem regulären Mindestbeitrag nach Einkommen).
- Zweite 12 Monate (Verlängerung): Fortführung der Pauschale im zweiten Jahr, sofern das Nettoeinkommen den gesetzlichen Mindestlohn (SMI / Salario Mínimo Interprofesional) nicht überschreitet.
- Besondere regionale Förderungen: Wir prüfen für Sie ergänzend, ob Ihre Autonome Gemeinschaft zusätzliche Zuschüsse oder eine Verlängerung der Beitragsbefreiung anbietet.
2. Die IAE-Einstufung (Impuesto sobre Actividades Económicas)
Jede gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit muss in Spanien einer spezifischen IAE-Rubrik (Epígrafe) zugeordnet werden. Diese Zuordnung bestimmt:
- Art der Tätigkeit: Handelt es sich um eine rein freiberufliche/professionelle Tätigkeit (Actividad Profesional) oder um eine gewerbliche/unternehmerische Aktivität (Actividad Empresarial)?
- Vorsteuerabzug auf Rechnungen: Ob Sie auf Rechnungen an spanische Firmenkunden direkt Einkommensteuer einbehalten und abführen müssen (Retención de IRPF).
- Befreiung von Quartalserklärungen: Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. wenn der Großteil der Rechnungen mit IRPF-Einbehalt an spanische Unternehmen gestellt wird) entfällt die Pflicht zur quartalsweisen Vorauszahlung (Modelo 130).
- Recht auf Betriebsausgabenabzug: Welche Kostenarten (Homeoffice, Fahrzeug, Arbeitsmittel, Telefon/Internet) vom Finanzamt anerkannt werden.
Unser Leistungsumfang: Zusammen mit getrenn.com zum optimalen Start
Gemeinsam mit den Experten von getrenn.com analysieren wir Ihr Geschäftsmodell und bereiten die Gründung schlüsselfertig vor:
- Geschäftsmodell- & Tätigkeitsanalyse: Prüfung Ihrer geplanten Leistungen und Bestimmung der exakten IAE-Codes.
- Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Tarifa Plana: Sicherstellung, dass alle Kriterien für den Beitragsrabatt erfüllt sind und der Antrag zeitgleich mit der Sozialversicherungsanmeldung gestellt wird.
- Cross-Border- & EU-Strukturierung: Beratung zu grenzüberschreitenden Dienstleistungen innerhalb der EU, Reverse-Charge-Verfahren und Beantragung der europäischen USt-IdNr. (ROI / VIES).
- Kosten- & Steuerprognose: Detaillierte Übersicht über die anfallenden monatlichen Sozialversicherungsbeiträge sowie die quartalsweisen Steuerpflichten (IVA & IRPF).
- Vorbereitung der Erstanmeldung: Nahtlose Übergabe der Parameter an den anschließenden Registrierungsprozess (Alta en Hacienda y Seguridad Social).
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Rechtlicher Hinweis / Disclaimer:
Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und einem ersten Überblick. Da sich die gesetzlichen Vorgaben, Verwaltungspraktiken und behördlichen Fristen in Spanien ändern können und jeder Fall individuelle Besonderheiten aufweist, stellen die Inhalte keine Rechts-, Steuer- oder Gestoría-Beratung im Einzelfall dar und können eine persönliche, auf Ihre Lebenssituation abgestimmte Beratung nicht ersetzen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben.
