Digital Nomad Visum (Nómada Digital)

Das spanische Digital Nomad Visum (offiziell: Autorización de Residencia para Teletrabajadores de Carácter Internacional) im Rahmen des spanischen Startup-Gesetzes (Ley de Startups) ist eine der attraktivsten Möglichkeiten für Nicht-EU-Bürger, ihren Lebensmittelpunkt nach Spanien zu verlegen.

Es richtet sich an qualifizierte Fachkräfte, Freiberufler, Unternehmer und Angestellte, die ihre berufliche Tätigkeit ortsunabhängig über das Internet (Remote Work) für Arbeitgeber oder Kunden außerhalb Spaniens ausüben. Neben einem unkomplizierten Aufenthaltsrecht bietet das Visum unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zu erheblichen Steuervorteilen über das spanische Sondersteuerregime (Beckham Law).

Für wen ist das Digital Nomad Visum geeignet?

Das Programm steht zwei Hauptgruppen von Remote-Arbeitern offen:

  • 1. Angestellte Telearbeiter (Trabajadores por Cuenta Ajena):Sie sind bei einem Unternehmen außerhalb Spaniens angestellt, das Ihnen die Erlaubnis erteilt hat, Ihre Arbeit vollständig remote aus Spanien zu erbringen.
  • 2. Freiberufler & Selbstständige (Trabajadores por Cuenta Propia):Sie arbeiten für verschiedene internationale Auftraggeber außerhalb Spaniens.Wichtig: Selbstständige dürfen bis zu maximal 20 % ihres Gesamteinkommens mit spanischen Unternehmen erwirtschaften – 80 % müssen zwingend aus dem Ausland stammen.

Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick

  • 3 Jahre Aufenthaltserlaubnis bei Direktantrag: Bei Antragstellung direkt in Spanien wird die Aufenthaltserlaubnis sofort für 3 Jahre erteilt (bei Beantragung über ein spanisches Konsulat im Heimatland für 1 Jahr).
  • Verlängerung & Daueraufenthalt: Nach Ablauf der 3 Jahre kann die Erlaubnis um weitere 2 Jahre verlängert werden – nach insgesamt 5 Jahren besteht der Anspruch auf die dauerhafte Residencia (Residencia de Larga Duración).
  • Familiennachzug: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner sowie Kinder können gleichzeitig einen abgeleiteten Aufenthaltstitel erhalten und dürfen in Spanien uneingeschränkt arbeiten.
  • Steuerprivileg (Beckham Law): Berechtigte Telearbeiter können ein spezielles Expat-Steuerregime beantragen, bei dem Einkünfte bis zu 600.000 € pro Jahr mit einem Pauschalsteuersatz von nur 24 % (statt der regulären progressiven Einkommensteuer von bis zu 47 %) besteuert werden.
  • Reisefreiheit im Schengen-Raum: Uneingeschränkte visumfreie Mobilität innerhalb aller Schengen-Staaten.

Gesetzliche Voraussetzungen

Um das Visum für digitale Nomaden erfolgreich bewilligt zu bekommen, müssen folgende Kriterien nachgewiesen werden:

  1. Qualifikation oder Berufserfahrung:Nachweis eines Hochschulabschlusses (Bachelor/Master) bzw. einer anerkannten Berufsausbildung oder der Nachweis von mindestens 3 Jahren nachweisbarer Berufserfahrung im relevanten Tätigkeitsbereich.
  2. Mindesteinkommen (SMI-Schlüssel):Nachweis stabiler Einkünfte von mindestens 200 % des spanischen gesetzlichen Mindestlohns (SMI) pro Monat:
    • Für den Hauptantragsteller (ca. 2.600 € bis 2.800 € netto/Monat, je nach aktuellem SMI).
    • Zusätzlich 75 % des SMI für den ersten mitreisenden Familienangehörigen (Ehepartner) und 25 % des SMI für jedes weitere Kind.
  3. Bestehen des Unternehmens & Arbeitsverhältnisses:
    • Das ausländische Unternehmen muss seit mindestens 1 Jahr real existieren und aktiv wirtschaften.
    • Das Beschäftigungsverhältnis bzw. die Kundenbeziehung muss seit mindestens 3 Monaten ununterbrochen bestehen.
    • Das Unternehmen muss eine offizielle Genehmigung/Bestätigung für das Arbeiten aus Spanien ausstellen.
  4. Sozialversicherung & Krankenversicherung:
    • Bei Angestellten: Nachweis der Weiterversicherung im Heimatland über ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen (z. B. Formular A1 bei anwendbaren Abkommen) oder Anmeldung im spanischen Sozialversicherungssystem.
    • Bei Freiberuflern: Registrierung im spanischen Selbstständigensystem (RETA) oder Nachweis einer privaten Vollkrankenversicherung ohne Selbstbeteiligung.
  5. Einwandfreies Führungszeugnis:Führungszeugnis der letzten 2 Jahre (zuzüglich einer eidesstattlichen Erklärung über die letzten 5 Jahre) mit Haager Apostille und vereidigter Übersetzung.

Zwei Wege der Antragstellung

  1. Weg A: Direkt in Spanien bei der UGE (Empfohlen):Sie reisen legal (z. B. im Rahmen eines 90-tägigen Touristenaufenthalts) nach Spanien ein und reichen den Antrag direkt digital bei der zentralen Großunternehmens- und Strategieeinheit (Unidad de Grandes Empresas y Colectivos Estratégicos / UGE-CE) ein.Vorteil: Sie erhalten sofort eine 3-jährige Aufenthaltserlaubnis und profitieren von einer gesetzlichen Bearbeitungsfrist von nur 20 Arbeitstagen (mit Positivem Stillschweigen / Silencio Administrativo Positivo bei Fristüberschreitung).
  2. Weg B: Über das spanische Konsulat im Heimatland:Einreichung beim spanischen Konsulat im Wohnsitzland zur Ausstellung eines 1-jährigen nationalen Einreisevisums (Visado D).

Typische Risiken und Fallstricke

  • Sozialversicherungsnachweis bei Angestellten: Die spanischen Behörden prüfen sehr strikt, ob das ausländische Unternehmen Sozialversicherungsbeiträge in Spanien abführen muss oder ob ein zwischenstaatliches Abkommen greift.
  • Unvollständige Firmenunterlagen: Fehlende Handelsregisterauszüge oder unpräzise formulierte Arbeitgeberbescheinigungen über die Remote-Tätigkeit führen zu Nachforderungen (Requerimientos).
  • Fristen für das Beckham Law: Der Antrag auf das steuerliche Sonderregime (Modelo 149) muss innerhalb von 6 Monaten nach Beginn der sozialversicherungsrechtlichen Meldung gestellt werden – andernfalls verfällt der Steuervorteil unwiderruflich.

Sicher und zügig zum Digital Nomad Status

Wir begleiten Sie von der Vorprüfung Ihrer Verträge bis zur Ausstellung Ihrer spanischen TIE-Ausweisdokumente:

  • Vorprüfung & Strategie: Detaillierte Analyse Ihres Arbeitsvertrags bzw. Ihrer Kundenstruktur, Einkommensbelege und Sozialversicherungssituation.
  • Dokumentenvorbereitung & Übersetzungen: Zusammenstellung der Unternehmensnachweise, Bescheinigungen und Organisation vereidigter Übersetzungen (Traducción Jurada) mit Haager Apostillen.
  • Digitale Direkteinreichung bei der UGE: Lückenlose Erstellung und Einreichung der Antragsakte bei der Sonderbehörde in Madrid für die sofortige 3-Jahres-Genehmigung.
  • TIE-Kartenausstellung in Spanien: Buchung des Polizeithermins zur Fingerabdruckabgabe (Toma de Huellas), Erstellung der Gebührenunterlagen (Tasa 790-012) und Begleitung vor Ort.
  • Steuerliche Begleitung (optional): Prüfung der Voraussetzungen und Beantragung des steuervergünstigten Beckham Law beim spanischen Finanzamt.

Benötigte Unterlagen im Überblick

  1. Gültiger Reisepass (vollständige Kopie aller Seiten).
  2. Arbeitsvertrag bzw. Dienstleistungsverträge mit ausländischen Kunden/Arbeitgebern.
  3. Arbeitgeberbescheinigung über die Remote-Erlaubnis und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses.
  4. Nachweis über die Existenz des Unternehmens (z. B. Handelsregisterauszug).
  5. Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate und Bankauszüge).
  6. Universitätsdiplom oder detaillierter Nachweis über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung.
  7. Führungszeugnis mit Haager Apostille und vereidigter Übersetzung ins Spanische.
  8. Krankenversicherungsnachweis bzw. Sozialversicherungszertifikat.

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Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und einem ersten Überblick. Da sich die gesetzlichen Vorgaben, Verwaltungspraktiken und behördlichen Fristen in Spanien ändern können und jeder Fall individuelle Besonderheiten aufweist, stellen die Inhalte keine Rechts-, Steuer- oder Gestoría-Beratung im Einzelfall dar und können eine persönliche, auf Ihre Lebenssituation abgestimmte Beratung nicht ersetzen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben.