Arbeitsvisum für Angestellte & Fachkräfte (Cuenta Ajena / PAC)
Nicht-EU-Bürger, die in Spanien ein reguläres Beschäftigungsverhältnis bei einem spanischen Unternehmen aufnehmen möchten, benötigen vor Arbeitsantritt eine offizielle Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis.
Das spanische Einwanderungsrecht unterscheidet dabei zwischen zwei zentralen Antragsarten: dem regulären Arbeitsvisum für unselbstständige Beschäftigung (Residencia y Trabajo por Cuenta Ajena) und dem stark beschleunigten Verfahren für hochqualifizierte Fachkräfte und Führungskräfte (Profesionales Altamente Cualificados / PAC) im Rahmen des spanischen Unternehmergesetzes (Ley 14/2013).
Die zwei Wege zur Arbeitserlaubnis im Vergleich
1. Visum für hochqualifizierte Fachkräfte (PAC – Profesionales Altamente Cualificados)
- Zielgruppe: Akademiker, Spezialisten, IT-Experten, Führungskräfte und Manager, die von einem in Spanien ansässigen Unternehmen eingestellt werden.
- Kernvorteile:
- Keine Prüfung des nationalen Arbeitsmarkts: Die spanische Arbeitsagentur prüft nicht, ob die Stelle mit einem spanischen oder EU-Bürger besetzt werden könnte.
- Direktantrag in Spanien: Der Antrag kann digital direkt in Madrid bei der Großunternehmens-Einheit (Unidad de Grandes Empresas y Colectivos Estratégicos / UGE-CE) gestellt werden, während sich die Fachkraft legal als Tourist in Spanien aufhält.
- Gültigkeit: Erstausstellung sofort für 3 Jahre (oder für die Vertragslaufzeit).
- Kurze Bearbeitungszeit: Behördliche Entscheidung innerhalb von 20 Arbeitstagen (Positives Stillschweigen).
- Familienmitglieder: Ehepartner und Kinder erhalten gleichzeitig ein volles Aufenthalts- und Arbeitsrecht.
- Gehalts- & Qualifikationsanforderungen: Hochschulabschluss (Bachelor/Master/Promotion) oder mind. 3–5 Jahre einschlägige Berufserfahrung sowie ein überdurchschnittliches Gehalt (in der Regel über gesetzlich definierten Orientierungswerten für Führungskräfte bzw. Fachkräfte).
2. Reguläres Arbeitsvisum für Angestellte (Cuenta Ajena)
- Zielgruppe: Reguläre Arbeitnehmer ohne Einstufung als hochqualifizierte Fachkraft.
- Hürde des nationalen Arbeitsmarkts (Situación Nacional de Empleo):Das Unternehmen muss grundsätzlich nachweisen, dass für die offene Stelle kein geeigneter Kandidat auf dem spanischen oder europäischen Arbeitsmarkt verfügbar war (z. B. durch Nachweis im Mangelberufskatalog / Catálogo de Ocupaciones de Difícil Cobertura oder erfolglose Stellenausschreibung über das staatliche Arbeitsamt SEPE).
- Ausnahmen von der Arbeitsmarktprüfung: Z. B. für Staatsangehörige bestimmter Länder mit bilateralen Abkommen (wie Chile oder Peru) oder bei engen familiären Bindungen zu in Spanien legal lebenden Residenten.
- Gültigkeit & Weg: Die Erlaubnis wird für 1 Jahr erteilt; der Visumsantrag erfolgt über das spanische Konsulat im Heimatland nach vorheriger behördlicher Vorabgenehmigung in Spanien.
Zentrale Voraussetzungen für die Bewilligung
Sowohl der Arbeitgeber in Spanien als auch der ausländische Arbeitnehmer müssen gesetzliche Voraussetzungen erfüllen:
- Gültiger Arbeitsvertrag: Ein unterschriebener Vollzeit-Arbeitsvertrag mit mindestens einjähriger Laufzeit und einem Gehalt, das dem jeweils geltenden Tarifvertrag (Convenio Colectivo) entspricht.
- Solvenz des spanischen Arbeitgebers: Das Unternehmen muss wirtschaftlich gesund sein, über ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen verfügen und frei von Steuerschulden (Hacienda) und Sozialversicherungsrückständen (Seguridad Social) sein.
- Fachliche Eignung & Nachweise: Akademische Titel, Diplome und Zertifikate des Arbeitnehmers (mit Haager Apostille und vereidigter spanischer Übersetzung) passend zum Stellenprofil.
- Einwandfreies Führungszeugnis: Amtliches Führungszeugnis aus allen Wohnsitzländern der letzten 2 bis 5 Jahre.
- Kein Einreiseverbot: Keine bestehenden Einreiseverbote für Spanien oder den Schengen-Raum.
Der Verfahrensablauf Schritt für Schritt
- Antragstellung durch das Unternehmen: Der spanische Arbeitgeber reicht die Antragsakte digital bei der zuständigen Einwanderungsbehörde (Oficina de Extranjería) oder bei der Fachkräfte-Einheit (UGE-CE) ein.
- Behördliche Bewilligung (Resolución favorable): Nach Prüfung der Unternehmensdaten und des Profils ergeht der offizielle Genehmigungsbescheid.
- Visumserteilung & Einreise (falls außerhalb Spaniens): Beantragung des D-Visums beim spanischen Konsulat im Heimatland und Einreise nach Spanien.
- Anmeldung in der Sozialversicherung & TIE-Karte:Nach Einreise meldet das Unternehmen den Mitarbeiter bei der Sozialversicherung (Seguridad Social) an. Anschließend erfolgt der Termin zur Fingerabdruckabgabe (Toma de Huellas) bei der Nationalpolizei zur Ausstellung der physischen Ausländer-Identitätskarte (TIE).
Typische Risiken und Fallstricke
- Strikte Einstufungskriterien beim Fachkräftevisum (PAC): Liegt das vertragliche Gehalt unter den geforderten Schwellenwerten oder passt der Studienabschluss nicht exakt zur Stellenbeschreibung, stuft die UGE den Antrag zurück.
- Steuer- und Beitragsrückstände des Unternehmens: Bereits geringe offene Zahlungen des Arbeitgebers bei der Seguridad Social führen zur sofortigen Ablehnung.
- Fristen für die Sozialversicherungsanmeldung: Die Anmeldung im System der Seguridad Social muss innerhalb von maximal 3 Monaten nach Visumserteilung bzw. Einreise zwingend erfolgen.
Unser Service für Arbeitgeber und Fachkräfte
Wir begleiten Unternehmen und künftige Mitarbeiter durch das gesamte ausländerrechtliche Genehmigungsverfahren:
- Vorprüfung & Strategieauswahl: Wir analysieren Stellenprofil, Unternehmensstruktur und Qualifikationen, um den rechtssichersten und schnellsten Antragsweg (PAC vs. Cuenta Ajena) zu wählen.
- Zusammenstellung der Unternehmens- & Mitarbeiterakte: Wir fordern alle erforderlichen Solvenznachweise, Verträge, Funktionsbeschreibungen und Urkunden strukturiert an und koordinieren vereidigte Übersetzungen (Traducción Jurada).
- Digitale Antragseinreichung bei UGE oder Extranjería: Schnelle, fehlerfreie Übermittlung direkt über die amtlichen Online-Fachportale.
- Begleitung nach Bewilligung: Unterstützung bei der Sozialversicherungsregistrierung, Buchung des Termins zur Fingerabdruckabgabe (Cita de Huellas) und Betreuung bis zur Kartenaushändigung (TIE).
Benötigte Unterlagen im Überblick
- Vollständige Firmendokumente: Gründungsurkunde, CIF, Nachweis der Vertretungsmacht, Steuer- und Sozialversicherungsbescheinigungen (Estar al corriente).
- Konkreter spanischer Arbeitsvertrag & Stellenbeschreibung.
- Gültiger Reisepass der Fachkraft (alle Seiten).
- Qualifikationsnachweise: Universitätsdiplome, Zeugnisse oder detaillierte Arbeitszeugnisse der bisherigen Berufsstationen.
- Führungszeugnis mit Haager Apostille und vereidigter Übersetzung ins Spanische.
Jetzt Arbeits- und Fachkräftevisum für Spanien beantragen
Sichern Sie sich oder Ihren internationalen Mitarbeitern den legalen Arbeitsstatus in Spanien ohne langwierige Behördenverzögerungen. Kontaktieren Sie uns für eine fundierte Vorprüfung.
Jetzt Erstberatung anfragen: E-Mail senden | WhatsApp Chat starten
Rechtlicher Hinweis / Disclaimer:
Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und einem ersten Überblick. Da sich die gesetzlichen Vorgaben, Verwaltungspraktiken und behördlichen Fristen in Spanien ändern können und jeder Fall individuelle Besonderheiten aufweist, stellen die Inhalte keine Rechts-, Steuer- oder Gestoría-Beratung im Einzelfall dar und können eine persönliche, auf Ihre Lebenssituation abgestimmte Beratung nicht ersetzen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben.
