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Aufenthaltskarte für EU-Familienangehörige (Tarjeta de Familiar de Comunitario)
Wenn Sie als Unionsbürger (z. B. aus Deutschland oder Österreich) in Spanien leben oder Ihren Wohnsitz hierher verlegen möchten und Familienangehörige aus einem Nicht-EU-Land (Drittstaat) mitbringen, haben diese unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Einreise, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit in Spanien.
Die offizielle Legalisierung dieses Aufenthalts erfolgt über die Tarjeta de Residencia de Familiar de Ciudadano de la Unión – eine vollwertige spanische Ausländer-Identitätskarte (TIE), die dem Nicht-EU-Familienmitglied einen rechtssicheren 5-Jahres-Aufenthalt samt voller Arbeitserlaubnis garantiert.
Wer gilt als anspruchsberechtigter Familienangehöriger?
Das europäische Freizügigkeitsrecht und das spanische Ausländerrecht (Real Decreto 240/2007) definieren klar, welche Familienmitglieder über den EU-Bürger einen Aufenthaltsanspruch ableiten können:
- Ehepartner & eingetragene Lebenspartner (Pareja de Hecho): Verheiratete Ehepartner oder Partner, deren Lebensgemeinschaft in einem offiziellen spanischen oder europäischen Register eingetragen ist.
- Kinder & Nachkommen (Descendientes): Eigene Kinder oder Kinder des Ehe-/Lebenspartners unter 21 Jahren (oder älter als 21 Jahre, sofern sie nachweislich wirtschaftlich vom EU-Bürger abhängig sind).
- Eltern & Vorfahren (Ascendientes): Eigene Eltern oder Schwiegereltern, sofern diese nachweislich vom EU-Bürger finanziell unterhalten werden (a cargo).
- Erweiterte Familie (Familia Extensa): Andere Verwandte (Geschwister, Tanten, Neffen etc.) oder unverheiratete, nicht offiziell eingetragene Lebenspartner, sofern ein langjähriges Zusammenleben oder eine nachgewiesene wirtschaftliche/pflegerische Abhängigkeit belegt werden kann.
Welche Rechte verleiht die Aufenthaltskarte?
- Fünfjährige Gültigkeit: Die Erstausstellung erfolgt in der Regel für 5 Jahre (bzw. für die voraussichtliche Aufenthaltsdauer des EU-Bürgers).
- Volles Arbeitsrecht: Uneingeschränkte Erlaubnis zur Ausübung jeder abhängigen Beschäftigung (Cuenta Ajena) oder selbstständigen Tätigkeit (Autónomo / Cuenta Propia) in ganz Spanien – ohne gesonderte Arbeitsgenehmigung.
- Reisefreiheit im Schengen-Raum: Freies Reisen innerhalb des Schengen-Gebiets in Verbindung mit dem gültigen Heimatpass.
- Weg zum Daueraufenthalt: Nach 5 Jahren ununterbrochenem, rechtmäßigem Aufenthalt in Spanien besteht der Anspruch auf die dauerhafte Residencia (Tarjeta de Residencia Permanente).
Gesetzliche Voraussetzungen für die Bewilligung
Der EU-Bürger muss seinen eigenen rechtmäßigen Aufenthalt in Spanien nachweisen und belegen, dass für die Versorgung des Familienmitglieds gesorgt ist:
- Gültiger Status des EU-Bürgers: Nachweis über das CUE-Zertifikat (grüne Residencia) und eine Erwerbstätigkeit (Arbeitsvertrag, Selbstständigkeit/Autónomo) oder ausreichende finanzielle Mittel bei Nicht-Erwerbstätigen/Rentnern.
- Krankenversicherungsschutz: Nachweis einer lückenlosen Krankenversicherung für das Nicht-EU-Familienmitglied (Mitversicherung über die spanische Sozialversicherung Seguridad Social oder eine spanische private Vollkrankenversicherung ohne Selbstbeteiligung).
- Gemeinsamer Wohnsitz: Beide Personen müssen an derselben Adresse in Spanien gemeldet sein (Empadronamiento convivencial).
- Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses: Offizielle, beglaubigte Urkunden über die Ehe, Partnerschaft oder Abstammung.
Typische Hürden bei der Beantragung
- Strenge Antragsfristen: Der Antrag muss innerhalb der ersten 3 Monate nach Einreise des Nicht-EU-Angehörigen nach Spanien bei der Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería) gestellt werden.
- Internationale Dokumente & Apostillen: Ausländische Heirats- oder Geburtsurkunden müssen gegebenenfalls mit der Haager Apostille versehen und von einem in Spanien vereidigten Übersetzer (Traductor Jurado) übersetzt werden. Registerauszüge dürfen oft nicht älter als 3 bis 6 Monate sein.
- Zweistufiger Behördenweg: Das Verfahren erfordert zunächst das Einreichen des Genehmigungsantrags bei der Extranjería (digital oder per Termin). Erst nach behördlicher Bewilligung folgt der Termin zur Fingerabdruckabgabe (Toma de Huellas) bei der Nationalpolizei zur Kartenausstellung.
Ihr Weg zur Familien-Aufenthaltskarte
Wir begleiten Sie und Ihre Familie durch das gesamte ausländerrechtliche Verfahren:
- Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen: Wir analysieren Ihren Familienstatus, die wirtschaftlichen Nachweise und die Krankenversicherungssituation.
- Dokumentenmanagement & Übersetzungen: Wir erstellen eine maßgeschneiderte Checkliste und koordinieren die vereidigten Übersetzungen (Traducción Jurada) Ihrer internationalen Urkunden.
- Digitale Antragseinreichung bei der Extranjería: Wir reichen die vollständige Antragsakte (Formular EX-19 samt allen Nachweisen) direkt digital über das behördliche Fachportal ein – ohne Wartezeiten auf persönliche Termine.
- Terminkoordination & Begleitung zur Fingerabdruckabgabe: Nach Bewilligung buchen wir den Termin bei der Nationalpolizei (Policía Nacional), bereiten die Gebührenunterlagen (Tasa 790-012) vor und begleiten Sie – wenn möglich – zur Fingerabdruckabgabe und Kartenabholung.
Benötigte Unterlagen im Überblick
- Gültiger Reisepass des Nicht-EU-Familienangehörigen (vollständige Kopie aller Seiten).
- Ausweisdokument & CUE-Zertifikat des EU-Bürgers.
- Aktuelle Meldebescheinigung (Certificado de Empadronamiento convivencial).
- Nachweis der familiären Bindung: Internationale Heiratsurkunde, Nachweis der Pareja de Hecho, Geburtsurkunde etc. (mit Apostille und vereidigter Übersetzung).
- Wirtschafts- und Versicherungsnachweise: Arbeitsvertrag / Autónomo-Belege / Rentennachweis des EU-Bürgers sowie Versicherungsnachweis für das Familienmitglied.
- Formular EX-19 und Einzahlungsbeleg der Tasa 790-012 (bereiten wir komplett für Sie vor).
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Rechtlicher Hinweis / Disclaimer: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und einem ersten Überblick. Da sich die gesetzlichen Vorgaben, Verwaltungspraktiken und behördlichen Fristen in Spanien ändern können und jeder Fall individuelle Besonderheiten aufweist, stellen die Inhalte keine Rechts-, Steuer- oder Gestoría-Beratung im Einzelfall dar und können eine persönliche, auf Ihre Lebenssituation abgestimmte Beratung nicht ersetzen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben.
