Anmeldung bei der Sozialversicherung (Alta en RETA)

Die Anmeldung im Sonderregime für Selbstständige (Régimen Especial de Trabajadores Autónomos / RETA) bei der spanischen Sozialversicherungsbehörde (Tesorería General de la Seguridad Social / TGSS) ist der zweite unverzichtbare Grundpfeiler Ihrer Existenzgründung in Spanien. Mit diesem Schritt werden Sie offiziell als erwerbstätiger Selbstständiger geführt und erhalten vollen Anspruch auf das staatliche Gesundheitssystem, Rentenansprüche, Krankengeld, Mutterschutz sowie Absicherung bei Arbeitsunfällen.

In Kooperation mit getrenn.com wickeln wir die Registrierung im RETA-System digital, termingerecht und unter Ausschöpfung aller Beitragsvergünstigungen für Sie ab.

Warum die Anmeldung im RETA zwingend erforderlich ist

Wer in Spanien regelmäßig, persönlich und direkt eine Erwerbstätigkeit auf eigene Rechnung ausübt, ist gesetzlich verpflichtet, sich im RETA zu versichern. Die Anmeldung regelt Ihre monatlichen Beitragszahlungen (Cuota de Autónomo) und sichert Ihnen den Zugang zu essenziellen Sozialleistungen:

  • Staatliche Krankenversorgung: Ausstellung bzw. Aktivierung Ihrer spanischen Gesundheitskarte (SIP-Karte) für Sie und Ihre mitversicherten Familienangehörigen.
  • Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit (Baja laboral): Lohnfortzahlung bei vorübergehender Krankheit oder Arbeitsunfall über die gewählte Berufsgenossenschaft (Mutua Colaboradora).
  • Mutterschutz & Vaterschaftsgeld (Maternidad / Paternidad): 100 %ige Beitragsübernahme und finanzielle Unterstützung während der Elternzeit.
  • Renten- und Erwerbsunfähigkeitsansprüche: Kontinuierlicher Aufbau von Beitragszeiten (Años cotizados) für die spätere Altersrente im spanischen und europäischen System.

Wichtige Fristen und die strikte Reihenfolge

Kritischer Frist-Hinweis: Die Anmeldung bei der Sozialversicherung muss vor oder spätestens am ersten Tag der tatsächlichen Tätigkeitsaufnahme erfolgen.

Zudem muss die steuerliche Erstanmeldung beim Finanzamt (Alta en Hacienda / Modelo 036 oder 037) zeitgleich oder unmittelbar vor der RETA-Anmeldung eingereicht worden sein. Bei Nichteinhaltung dieser Reihenfolge oder verspäteter Meldung drohen empfindliche Strafzuschläge sowie der sofortige und unwiderrufliche Verlust von Beitragsrabatten (wie der Tarifa Plana).

Das Beitragssystem: Tarifa Plana und einkommensabhängige Beitragsstufen

Die Höhe Ihrer monatlichen Sozialversicherungsbeiträge richtet sich nach Ihrem Status und Ihren geschätzten Netto-Einkünften:

  1. Die Tarifa Plana für Neugründer: Wenn Sie in den letzten zwei Jahren nicht als Autónomo in Spanien gemeldet waren, profitieren Sie von einem stark reduzierten Pauschalbeitrag für die ersten 12 Monate. Eine Verlängerung um weitere 12 Monate ist möglich, sofern Ihre Netto-Einkünfte den spanischen gesetzlichen Mindestlohn (SMI) nicht übersteigen.
  2. Das einkommensabhängige Stufensystem (Cotización por Ingresos Reales): Nach Ablauf der Tarifa Plana (oder wenn diese nicht zutrifft) stufen Sie sich auf Basis Ihres voraussichtlichen monatlichen Netto-Gewinns in eine gesetzliche Beitragstabelle ein. Die Beitragsbemessungsgrundlage (Base de Cotización) kann im Jahresverlauf bis zu sechsmal an die tatsächliche Geschäftsentwicklung angepasst werden, um Nachzahlungen bei der jährlichen Endabrechnung zu vermeiden.

Unser Leistungsumfang: Zusammen mit getrenn.com zur fehlerfreien Anmeldung

Gemeinsam mit den Experten von getrenn.com sorgen wir für eine reibungslose Registrierung im System der Seguridad Social:

  • Beantragung der spanischen Sozialversicherungsnummer (NUSS / NAF): Falls Sie noch keine spanische Sozialversicherungsnummer besitzen, beantragen wir diese vorab digital für Sie.
  • Prüfung & Beantragung der Tarifa Plana: Wir prüfen Ihre Berechtigung und stellen sicher, dass der Beitragsrabatt direkt bei der Registrierung korrekt aktiviert wird.
  • Optimale Einstufung der Beitragsbasis: Falls die Tarifa Plana nicht anwendbar ist, ermitteln wir die für Ihre Liquidität und Vorsorgeziele passende Beitragsstufe.
  • Wahl der Berufsgenossenschaft (Mutua): Auswahl und Zuordnung einer anerkannten Trägerorganisation für die Absicherung bei Krankheit und Berufsunfällen.
  • Digitale Übermittlung über das RED-System: Direkte Einreichung der RETA-Erstanmeldung über das offizielle Fachportal der Tesorería General de la Seguridad Social.
  • Bereitstellung des offiziellen Nachweises: Zusendung der behördlichen Anmeldebestätigung (Resolución de Alta en RETA) inklusive Nachweis über die gewählte Beitragsbasis und Lastschriftvereinbarung.

Benötigte Unterlagen im Überblick

Für die RETA-Anmeldung werden folgende Angaben und Unterlagen benötigt:

  1. Gültige spanische Steuernummer (NIE / NIF) sowie Reisepass oder Personalausweis.
  2. Kopie der steuerlichen Erstanmeldung beim Finanzamt (Modelo 036 / 037).
  3. Spanische Sozialversicherungsnummer (NUSS) – falls vorhanden (sonst beantragen wir diese für Sie).
  4. Spanische Bankverbindung (IBAN) für den monatlichen automatischen Lastschrifteinzug der Sozialversicherungsbeiträge.
  5. Spanisches digitales Zertifikat (Certificado Digital) – falls bereits eingerichtet.

Jetzt rechtssicher in der spanischen Sozialversicherung anmelden

Schützen Sie Ihre Ansprüche auf Förderungen wie die Tarifa Plana und sichern Sie sich von Tag eins an lückenlos im spanischen Sozialsystem ab. Kontaktieren Sie uns für eine zügige und fachgerechte Abwicklung.

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Rechtlicher Hinweis / Disclaimer:

Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und einem ersten Überblick. Da sich die gesetzlichen Vorgaben, Verwaltungspraktiken und behördlichen Fristen in Spanien ändern können und jeder Fall individuelle Besonderheiten aufweist, stellen die Inhalte keine Rechts-, Steuer- oder Gestoría-Beratung im Einzelfall dar und können eine persönliche, auf Ihre Lebenssituation abgestimmte Beratung nicht ersetzen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben.