Jährliche Zusammenfassungen & Erklärungen (Modelo 390, Modelo 100 & Modelo 347)

Zum Ende eines Steuerjahres konsolidiert das spanische Finanzamt (Agencia Tributaria / AEAT) alle unterjährigen Meldungen. Als Selbstständiger (Autónomo) in Spanien genügt es nicht, die vierteljährlichen Vorauszahlungen geleistet zu haben: Mit den jährlichen Zusammenfassungen und der persönlichen Einkommensteuererklärung schließen Sie das Geschäftsjahr formal ab, gleichen Differenzen aus und stellen sicher, dass alle Daten im System der Steuerbehörde übereinstimmen.

In Kooperation mit getrenn.com erstellen wir Ihre Jahresmeldungen präzise, gleichen Vorsteuer- und Einkommensdaten lückenlos ab und reichen alle Erklärungen fristgerecht digital ein.

Die zentralen Jahreserklärungen im Überblick

1. Modelo 390: Die jährliche Mehrwertsteuer-Zusammenfassung (Resumen Anual del IVA)

Das Modelo 390 ist die informative Gesamtabrechnung aller vier im Kalenderjahr eingereichten Quartalserklärungen (Modelo 303):

  • Funktion & Abgleich: Es dient der vollständigen Dokumentation aller steuerpflichtigen Umsätze, steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen, Exporten und gezahlten Vorsteuern.
  • Deckungsgleichheit: Die Summen im Modelo 390 müssen exakt mit den vier Quartalsmeldungen übereinstimmen. Unstimmigkeiten führen zu automatischen Prüfungen (Requerimientos) durch das Finanzamt.
  • Frist: Einreichung jährlich vom 1. bis 30. Januar für das vorangegangene Kalenderjahr.

2. Modelo 100: Die spanische Einkommensteuererklärung (Declaración de la Renta / IRPF)

Das Modelo 100 ist die definitive jährliche Einkommensteuererklärung für in Spanien steueransässige natürliche Personen:

  • Ermittlung des Gesamteinkommens: Zusammenführung aller weltweiten Einkünfte – einschließlich der Gewinne aus der selbstständigen Tätigkeit (Autónomo), Mieteinnahmen, Kapitalerträgen oder Renten.
  • Endabrechnung & Steuerabzug: Die im Jahresverlauf über das Modelo 130 geleisteten Vorauszahlungen und alle von Kunden vorgenommenen Steuereinbehalte (Retenciones) werden direkt von der Steuerschuld abgezogen.
  • Erstattung oder Nachzahlung: Ergibt die Berechnung ein Guthaben zu Ihren Gunsten, überweist das spanische Finanzamt den Betrag direkt auf Ihr Bankkonto; bei einer Nachzahlung kann der Betrag zinsfrei auf zwei Raten aufgeteilt werden.
  • Frist: Einreichung im Rahmen der jährlichen Campaña de la Renta von Anfang April bis Ende Juni des Folgejahres.

3. Modelo 347: Die informative Drittland- & Großkundenmeldung (Declaración Anual de Operaciones con Terceras Personas)

Das Modelo 347 ist eine rein informative Kontrollmeldung über größere Geschäftsvolumina mit spanischen Kunden und Lieferanten:

  • Meldepflichtige Grenze: Alle Geschäftsbeziehungen mit einem inländischen Kunden oder Lieferanten, deren Transaktionsvolumen im Kalenderjahr in der Summe 3.005,06 € (inkl. MwSt.) überschreitet, müssen detailliert nach Quartalen aufgeschlüsselt deklariert werden.
  • Kreuzabgleich der Finanzbehörde: Das Finanzamt gleicht die Meldungen beider Parteien automatisiert ab. Weichen die gemeldeten Beträge voneinander ab, löst das System umgehend Prüfverfahren bei beiden Unternehmen aus.
  • Frist: Einreichung jährlich vom 1. bis 28./29. Februar für das vorangegangene Kalenderjahr.

Fristen und Abgabetermine auf einen Blick

SteuererklärungCharakterInhaltGesetzliche Abgabefrist
Modelo 390Informativ (Zusammenfassung)Jahreskonsolidierung der Mehrwertsteuer (IVA)1. bis 30. Januar
Modelo 347Informativ (Kontrollmeldung)Operationen mit Dritten über 3.005,06 €1. bis 28./29. Februar
Modelo 100 (Renta)Steuerfestsetzung / ZahlungDefinitive Jahreseinkommensteuer (IRPF)April bis 30. Juni

Typische Risiken und Prüfschwerpunkte des Finanzamts

  • Abweichungen zwischen Quartalen und Jahreserklärung: Zahlenunterschiede zwischen den vier Modelos 303 und dem Modelo 390 lösen automatische Sperren und behördliche Nachfragen aus.
  • Fehlabgleiche im Modelo 347: Wenn Rechnungsdaten oder Quartalszuordnungen nicht exakt mit den Angaben Ihrer Kunden oder Lieferanten übereinstimmen, drohen empfindliche Strafzuschläge.
  • Nicht deklarierte Auslandseinkünfte in der Renta: Als steuerlicher Resident in Spanien unterliegen Sie dem Welteinkommensprinzip. Ausländische Konten, Dividenden oder Mieteinnahmen müssen im Modelo 100 gesetzeskonform angegeben werden.

Unser Leistungsumfang: Zusammen mit getrenn.com zum lückenlosen Jahresabschluss

Gemeinsam mit den Buchexperten und Steuerberatern von getrenn.com wickeln wir Ihren kompletten steuerlichen Jahresabschluss ab:

  • Vollständiger Daten- & Belegabgleich: Wir prüfen alle Einnahmen, Ausgaben und Vorsteuern des gesamten Jahres auf Konsistenz und formale Richtigkeit.
  • Erstellung des Modelo 390: Fristgerechte Zusammenfassung aller Mehrwertsteuerpositionen und digitaler Abgleich mit den unterjährigen Modelos 303.
  • Abstimmung für das Modelo 347: Identifikation aller meldepflichtigen Geschäftsbeziehungen über 3.005,06 € und Quartalsaufteilung der Volumina.
  • Ausarbeitung und Optimierung der Einkommensteuererklärung (Modelo 100): Ausschöpfung aller persönlichen Freibeträge, berufsbezogenen Betriebsausgabenpauschalen und regionalen Steuervergünstigungen.
  • Digitale Einreichung per Zertifikat: Fristgerechte Übermittlung direkt über das Online-Portal der Agencia Tributaria inklusive Bereitstellung aller behördlichen Einreichungsbelege mit CSV-Signatur.

Benötigte Unterlagen für den Jahresabschluss

  1. Vollständige Buchhaltungsübersicht aller Einnahmen und Ausgaben des abgeschlossenen Kalenderjahres.
  2. Kopien aller unterjährigen Quartalserklärungen (Modelos 303, 130, 349, 111/115), sofern diese nicht durchgängig von uns betreut wurden.
  3. Auflistung der Großkunden und Lieferanten mit Umsätzen über 3.005,06 € (inkl. spanischer Steuernummer NIF/CIF).
  4. Persönliche Einkommensbelege: Bankbescheinigungen (Certificados Fiscales), Nachweise über private Altersvorsorge, Spendenbelege und Belege über eventuelle Auslandseinkünfte.

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Rechtlicher Hinweis / Disclaimer:

Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und einem ersten Überblick. Da sich die gesetzlichen Vorgaben, Verwaltungspraktiken und behördlichen Fristen in Spanien ändern können und jeder Fall individuelle Besonderheiten aufweist, stellen die Inhalte keine Rechts-, Steuer- oder Gestoría-Beratung im Einzelfall dar und können eine persönliche, auf Ihre Lebenssituation abgestimmte Beratung nicht ersetzen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben.