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Gesetzeskonforme Rechnungsstellung & Veri*factu-Implementierung
Die Anforderungen an die Rechnungsstellung in Spanien befinden sich im größten digitalen Umbruch der letzten Jahrzehnte. Mit der schrittweisen Einführung des spanischen Antibetrugsgesetzes (Ley Antifraude) und dem daraus resultierenden Veri*factu-System sowie dem Gesetz zur Unternehmensgründung und -entwicklung (Ley Crea y Crece) zur flächendeckenden B2B-E-Rechnungspflicht (Factura Electrónica) ändern sich die Spielregeln für Selbstständige (Autónomos) und KMU grundlegend.
Herannahende Fristen und strenge Softwarevorgaben machen herkömmliche Word- oder Excel-Rechnungsvorlagen nicht nur fehleranfällig, sondern im Geschäftsverkehr zunehmend unzulässig.
In Kooperation mit getrenn.com unterstützen wir Sie bei der Implementierung zertifizierter, zukunftssicherer Rechnungssysteme und stellen sicher, dass jede Ihrer Ausgangsrechnungen allen formellen und technischen Standards des spanischen Finanzamts (Agencia Tributaria / AEAT) entspricht.
Was ist das Veri*factu-System und wer ist betroffen?
Veri*factu ist der spanische Standard für zertifizierte Abrechnungssysteme (Sistemas Informáticos de Facturación / SIF). Ziel des Gesetzgebers ist die lückenlose Nachverfolgbarkeit aller Rechnungen und die Verhinderung nachträglicher Manipulationen.
- Unveränderbarkeit & Verkettung (Trazabilidad): Jede ausgestellte Rechnung wird durch einen eindeutigen kryptografischen Hash-Code (Hüllabdruck) mit der unmittelbar vorhergehenden Rechnung verkettet. Nachträgliches Ändern, Löschen oder Vorziehen von Rechnungsnummern ist technisch ausgeschlossen.
- Echtzeit-Meldung oder manipulationssicheres Log: Abrechnungssysteme können Rechnungsdaten entweder in Echtzeit direkt an die Server der Agencia Tributaria übermitteln (Veri*factu-Modus) oder müssen ein manipulationssicheres, auditierbares Ereignisprotokoll führen.
- QR-Code auf jeder Rechnung: Jedes Rechnungsdokument muss künftig einen standardisierten behördlichen QR-Code und den Vermerk „Veri*factu“ enthalten, über den Kunden die Authentizität und Registrierung der Rechnung direkt beim Finanzamt scannen und verifizieren können.
Wichtig: Die Vorschriften gelten für alle steuerlich in Spanien registrierten Selbstständigen (Autónomos), Freiberufler und Kapitalgesellschaften (S.L.), unabhängig von der Branche oder dem Jahresumsatz.
B2B-E-Rechnungspflicht (Ley Crea y Crece)
Neben Veri*factu schreibt das Gesetz Crea y Crece vor, dass alle Transaktionen zwischen Unternehmen und Selbstständigen (B2B) in Spanien digital über standardisierte elektronische Formate (wie Facturae / XML) und interoperable Plattformen ausgetauscht werden müssen:
- Pflicht zur Statusmeldung: Empfänger von Rechnungen müssen den Zahlungsstatus (Eingegangen, Akzeptiert, Bezahlt) digital an das System rückmelden.
- Abschaffung reiner PDF-Mails im B2B-Verkehr: Ein einfaches PDF per E-Mail erfüllt die Kriterien der echten strukturierten E-Rechnung im B2B-Bereich perspektivisch nicht mehr.
Gesetzliche Pflichtangaben auf spanischen Rechnungen
Um von Kunden anerkannt zu werden und den Anforderungen des Finanzamts zu genügen, muss eine ordnungsgemäße spanische Rechnung (Factura Ordinaria / Completa) folgende Pflichtbestandteile enthalten:
- Eindeutige Rechnungsnummer & Serie: Lückenlose, fortlaufende Nummerierung (ggf. getrennte Serien für unterschiedliche Tätigkeitsbereiche oder Niederlassungen).
- Ausstellungsdatum & Leistungsdatum: Datum der Rechnungserstellung sowie Angabe des tatsächlichen Leistungszeitraums.
- Vollständige Steuerdaten beider Parteien: Vollständiger Name bzw. Firmenname, offizielle Meldeadresse sowie Steuernummer (NIF / NIE / CIF).
- Präzise Leistungsbeschreibung: Aufschlüsselung der erbrachten Dienstleistungen oder Warenposten inklusive Menge, Einzelpreis und eventuellen Rabatten.
- Steuerbemessungsgrundlage (Base Imponible): Der reine Netto-Betrag vor Steuern.
- Angewendeter Mehrwertsteuersatz (Tipo de IVA): Ausweis des regulären Satzes (21 %, 10 %, 4 %) oder expliziter Verweis auf gesetzliche Steuerbefreiungen.
- Einkommensteuer-Einbehalt (Retención de IRPF): Bei freiberuflichen Tätigkeiten (Profesionales) mit Rechnungsstellung an spanische Firmen oder andere Selbstständige ist der gesetzliche IRPF-Einbehalt (15 % bzw. 7 % für Neugründer) transparent in Abzug zu bringen.
- Pflichtklauseln bei internationalen Transaktionen:
- Bei innergemeinschaftlichen B2B-Umsätzen in der EU: Angabe beider VIES-USt-IdNrn. und Vermerk: „Operación intracomunitaria exenta de IVA según el art. 25 de la Ley 37/1992 (Inversión del sujeto pasivo / Reverse Charge)“.
- Bei Drittlandsexporten: Vermerk über die Steuerbefreiung für Exporte.
Risiken bei Nichteinhaltung
- Drastische Bußgelder: Die Nutzung nicht-zertifizierter oder manipulierbarer Rechnungssoftware (wie einfache Word-Vorlagen) kann mit Strafen von bis zu 50.000 € pro Steuerjahr geahndet werden.
- Vorsteuerverlust beim Kunden: Fehlen gesetzliche Pflichtangaben oder Steuerklauseln, verliert Ihr Kunde das Recht auf den Vorsteuerabzug – was zu Rechnungsreklamationen und Zahlungsverzögerungen führt.
- Fehlabgleiche bei Betriebsprüfungen: Unvollständige Rechnungsdaten führen zu Diskrepanzen in den Quartals- und Jahresmeldungen (Modelo 303, 130, 349, 347).
Zusammen mit getrenn.com zur geeigneten Abrechnungsstruktur
Gemeinsam mit den Experten von getrenn.com machen wir Ihre Rechnungsstellung zukunftssicher und gesetzeskonform:
- Erstellung der Rechnungsvorlage: Bereitstellung rechtssicherer Vorlagen mit allen Pflichtangaben, korrekten IRPF-Einbehalten und zweisprachigen Klauseln für Inland, EU und Drittländer.
- Schulung & Begleitung: Wir zeigen Ihnen, wie Sie Rechnungen, Stornierungen (Facturas Rectificativas) und Gutschriften fehlerfrei anlegen und die QR-Codes korrekt generieren.
- Automatisierte Anbindung an die Buchhaltung: Nahtlose Integration der Rechnungserstellung und der laufenden Führung der gesetzlichen Einnahmen-Überschuss-Bücher sowie den Quartalserklärungen.
Jetzt Rechnungsstellung Veri*factu-konform aufstellen
Schützen Sie Ihr Unternehmen vor Bußgeldern und stellen Sie Ihren Rechnungsstellungsprozess rechtzeitig auf die neuen gesetzlichen Vorgaben um. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung und Software-Prüfung.
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Rechtlicher Hinweis / Disclaimer:
Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und einem ersten Überblick. Da sich die gesetzlichen Vorgaben, Verwaltungspraktiken und behördlichen Fristen in Spanien ändern können und jeder Fall individuelle Besonderheiten aufweist, stellen die Inhalte keine Rechts-, Steuer- oder Gestoría-Beratung im Einzelfall dar und können eine persönliche, auf Ihre Lebenssituation abgestimmte Beratung nicht ersetzen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben.
